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Rauchmelderpflicht in NRW

Austausch von Rauchwarnmeldern nach 10 Jahren Rauchmelderpflicht in NRW

Die Landesregierung führte zum 01.04.2013 die Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen ein. Seitdem müssen in bei Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder installiert sein. D.h. überall dort wo um den Startzeitpunkt des Gesetzes in den jeweiligen Landesbauordnungen 10-Jahresrauchmelder installiert worden sind, steht der Austausch an.

  • Die Rauchwarnmelderpflicht in NRW seit 2013 betrifft Neubauten bzw. Umbauten. Seit 2017 gilt sie in dem Bundesland auch für Bestehende Wohnungen.
  • Häufig wurden Rauchmelder mit 10 Jahres Batterie verwendet. Daher steht ab 2023 der Austausch tausender Rauchwarnmelder im Bundesland Nordrhein-Westfalen an.
  • Durch die Rauchwarnmelderpflicht besteht auch eine Austauschpflicht. Es ist wichtig, die Rauchwarnmelder rechtzeitig auszutauschen.
  • Tipp: Alte Rauchwarnmelder sind Elektroschrott und können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.

Muss ich meinen Rauchmelder tauschen?

  • Rauchwarnmelder sind Lebensretter – Ihre Funktionstüchtigkeit ist deshalb unerlässlich.
  • Dabei wissen viele nicht, dass Rauchmelder aus Sicherheitsgründen alle 10 Jahre ausgetauscht werden müssen.
  • Rauchwarnmelder haben ein technisches Verfallsdatum und müssen daher ausgetauscht werden. Die Funktionen können beeinträchtigt sein.
  • Der Aufkleber auf der Geräterückseite eines brennenstuhl® Rauchwarnmelders verrät das Austauschdatum.

brennenstuhl® Rauchwarnmelder

Unser Tipp: Rauchmelder mit Magnethalterung anbringen